Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Unse­re AGB in der aktu­el­len Fas­sung vom 01.07.2023

Übersicht 

1. Allgemeines

1.1 Die­se All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle Ver­trä­ge, die zwi­schen nomi­to – Web & IT-Deve­lo­p­ment (Inh. Simon R. Pesch), im fol­gen­den NOMITO genannt, und sei­nen Kun­den geschlos­sen werden.

1.2 NOMITO bie­tet sei­nen Kun­den unter ande­rem Leis­tun­gen im Bereich der Web- und Soft­ware­ent­wick­lung sowie ‑gestal­tung, ein­schließ­lich der War­tung und Pfle­ge, an. Der spe­zi­fi­sche Leis­tungs­um­fang ist Gegen­stand von Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen NOMITO und sei­nen Kunden.

1.3 Die Ver­trags­par­tei­en ver­pflich­ten sich, jeweils einen Ansprech­part­ner zu benen­nen, der den jewei­li­gen Auf­trag beglei­tet und zur Abga­be von rechts­ver­bind­li­chen Wil­lens­er­klä­run­gen bevoll­mäch­tigt ist.

1.4 Von die­sen Geschäfts­be­din­gun­gen abwei­chen­de AGB, die durch den Kun­den ver­wen­det wer­den, erkennt NOMITO – vor­be­halt­lich einer aus­drück­li­chen Zustim­mung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1 Sofern der Kun­de NOMITO Tex­te, Bil­der oder sons­ti­ge Inhal­te zur Ver­fü­gung stellt, hat er dafür zu sor­gen, dass die­se Inhal­te nicht gegen die Rech­te Drit­ter (z.B. Urhe­ber­rech­te) oder sons­ti­ge Rechts­nor­men ver­sto­ßen. Es wird in die­sem Zusam­men­hang dar­auf hin­ge­wie­sen, dass NOMITO von Rechts wegen nicht berech­tigt ist, Rechts­be­ra­tungs­leis­tun­gen ggü. dem Kun­den zu erbrin­gen. NOMITO ist ins­be­son­de­re nicht ver­pflich­tet und recht­lich nicht in der Lage das Geschäfts­mo­dell des Kun­den, die von Kun­den selbst erstell­ten oder erwor­be­nen Wer­ke (Lay­outs, Gra­fi­ken, Tex­te etc.) auf ihre Ver­ein­bar­keit mit dem gel­ten­den Recht zu prü­fen. NOMITO wird ins­be­son­de­re kei­ne Mar­ken­re­cher­chen oder sons­ti­ge Schutz­rechts­kol­li­si­ons­prü­fun­gen in Bezug auf die vom Kun­den zur Ver­fü­gung gestell­ten Wer­ke vor­neh­men. Soweit der Kun­de bestimm­te Wei­sun­gen bzgl. des her­zu­stel­len­den Werks erteilt, haf­tet er hier­für selbst.

2.2 Der Kun­de ist ver­pflich­tet, die von ihm zum Zwe­cke der Auf­trags­er­fül­lung zur Ver­fü­gung gestell­ten Infor­ma­tio­nen, Daten, Wer­ke (z.B. die Daten für das Impres­sum, Gra­fi­ken etc.) und Zugän­ge voll­stän­dig und kor­rekt mit­zu­tei­len. Er hat fer­ner dafür Sor­ge zu tra­gen, dass die von ihm erteil­ten Wei­sun­gen mit dem gel­ten­den Recht in Ein­klang stehen.

2.3 Der Kun­de ist für die Beschaf­fung des Mate­ri­als zur Aus­ge­stal­tung der Web­sei­te (z.B. Gra­fi­ken, Vide­os) selbst ver­ant­wort­lich und stellt die­se NOMITO recht­zei­tig zur Ver­fü­gung. Stellt der Kun­de die­se nicht zur Ver­fü­gung und macht er auch kei­ne wei­ter­ge­hen­den Vor­ga­ben, so kann NOMITO nach sei­ner Wahl unter Beach­tung der urhe­ber­recht­li­chen Kenn­zeich­nungs­vor­ga­ben Bild­ma­te­ri­al gän­gi­ger Anbie­ter (z.B. Stock­fo­to-Dienst­leis­ter) ver­wen­den oder die ent­spre­chen­den Tei­le der Web­sei­te mit einem Platz­hal­ter versehen.

2.4 Sofern für ein­zel­ne Auf­trags­be­stand­tei­le der Abschluss eines Auf­trags­ver­ar­bei­tungs­ver­trags nach Art. 28 DSGVO erfor­der­lich ist, ver­pflich­ten sich bei­de Ver­trags­par­tei­en, einen sol­chen – von NOMITO zu stel­len­den – Ver­trag vor Beginn der Leis­tungs­er­brin­gung abzuschließen.

2.5 Für Ver­zö­ge­run­gen und Ver­spä­tun­gen bei der Umset­zung von Pro­jek­ten, die durch eine ver­spä­te­te (not­wen­di­ge) Mit- bzw. Zuar­beit des Kun­den ent­ste­hen, ist NOMITO gegen­über dem Kun­den in kei­ner­lei Hin­sicht verantwortlich.

2.6 Kommt der Kun­de sei­nen Ver­pflich­tun­gen aus die­ser Zif­fer nicht nach, kann NOMITO dem Kun­den den hier­durch ent­ste­hen­den Zusatz­auf­wand (z.B. Kos­ten für Stock­fo­tos und Zeit­auf­wand für deren Suche) in Rech­nung stellen.

3. Webseitenerstellung mit Lasten- und Pflichtenheft

3.1 Gegen­stand von Web­site-Erstel­lungs­ver­trä­gen und Shop-Ent­wick­lungs­ver­trä­gen zwi­schen NOMITO und sei­nen Kun­den ist grund­sätz­lich die Ent­wick­lung der für den Inter­net­auf­tritt des Kun­den erfor­der­li­chen Web­site bzw. eines voll­stän­di­gen Online-Shops unter Beach­tung der tech­ni­schen und/oder gestal­te­ri­schen Vor­ga­ben des Kun­den. Zwi­schen den Par­tei­en geschlos­se­ne Web­site-Erstel­lungs­ver­trä­ge und Shop-Ent­wick­lungs­ver­trä­ge sind Werk­ver­trä­ge im Sin­ne von § 631 ff. BGB. Ein abwei­chen­der Leis­tungs­um­fang (z.B. Erstel­lung bzw. Ent­wick­lung von Teil­be­rei­chen einer Web­site bzw. des Online-Shops oder auf­wän­di­ge Pro­gram­mie­run­gen) kann zwi­schen den Par­tei­en indi­vi­du­al­ver­trag­lich ver­ein­bart wer­den. SEO-Opti­mie­rung wird nur geschul­det, wenn sie aus­drück­lich ver­ein­bart wurde.

3.2 Maß­geb­lich für den Umfang der von NOMITO zu erbrin­gen­den Leis­tun­gen sind zum einen indi­vi­du­al­ver­trag­li­che Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen den Par­tei­en und zum ande­ren ein vom Kun­den erstell­tes, aus­führ­li­ches Las­ten­heft. Der Kun­de ver­pflich­tet sich gegen­über NOMITO, die zur Erstel­lung der Web­site oder des Online-Shops erfor­der­li­chen Daten (Tex­te, Vor­ga­ben, Gra­fi­ken etc.) zeit­nah zur Ver­fü­gung zu stel­len. NOMITO ist nicht ver­pflich­tet, die vom Kun­den zur Ver­fü­gung gestell­ten Inhal­te in irgend­ei­ner Form (ins­be­son­de­re im Hin­blick auf grund­sätz­li­che Geeig­ne­t­heit oder im Hin­blick auf mög­li­che Ver­let­zun­gen von Rech­ten Drit­ter) zu prüfen.

3.3 NOMITO wird die im Las­ten­heft beschrie­be­nen Vor­stel­lun­gen des Kun­den nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen auf Voll­stän­dig­keit, Geeig­ne­t­heit, Ein­deu­tig­keit, Rea­li­sier­bar­keit und Wider­spruchs­frei­heit prü­fen. Soll­te NOMITO erken­nen, dass sich die im Las­ten­heft ent­hal­te­nen Vor­ga­ben nicht für die Erstel­lung einer Web­site oder eines Online-Shops eig­nen, wird NOMITO den Kun­den unver­züg­lich dar­auf hin­wei­sen und einen ent­spre­chen­den Vor­schlag für eine Ergän­zung und/oder Anpas­sung des Las­ten­hefts unter­brei­ten. Der Kun­de hat zu even­tu­el­len Vor­schlä­gen von NOMITO hin­sicht­lich des Las­ten­hefts inner­halb einer ange­mes­sen Zeit schrift­lich Stel­lung zu neh­men und schließ­lich die Inhal­te des Las­ten­hefts gegen­über NOMITO ver­bind­lich schrift­lich zu bestä­ti­gen. Besteht zwi­schen den Par­tei­en hin­sicht­lich des Las­ten­hefts Einig­keit, wer­den des­sen Inhal­te Vertragsbestandteil.

3.4 Auf Grund­la­ge des Las­ten­hefts erstellt NOMITO ein Pflich­ten­heft, das ins­be­son­de­re die fach­lich-tech­ni­sche und/oder –gestal­te­ri­sche Umset­zung der im Las­ten­heft ent­hal­te­nen Vor­ga­ben beschreibt. Nach Fer­tig­stel­lung legt NOMITO dem Kun­den das Pflich­ten­heft zur Abnah­me vor. Der Kun­de ist berech­tigt, das von NOMITO erstell­te Pflich­ten­heft zurück­zu­wei­sen und Ände­rungs- bzw. Anpas­sungs­wün­sche mit­zu­tei­len. NOMITO ver­pflich­tet sich inso­weit unter Berück­sich­ti­gung der Wün­sche des Kun­den maxi­mal zwei Alter­na­tiv­vor­schlä­ge vor­zu­le­gen. Ist der Kun­de mit dem letz­ten Vor­schlag von NOMITO end­gül­tig nicht ein­ver­stan­den, kann er das Ver­trags­ver­hält­nis – sofern gesetz­lich mög­lich – außer­or­dent­lich kün­di­gen bzw. vom Ver­trag zurück­tre­ten. Die im Zusam­men­hang mit dem Las­ten- und/oder Pflich­ten­heft ent­stan­de­nen Hono­ra­re und/oder Auf­wen­dun­gen von NOMITO sind vom Kun­den in die­sem Fall ange­mes­sen zu ver­gü­ten bzw. zu ersetzen.

3.5 NOMITO erbringt kei­ne über die im vom Kun­den abge­nom­me­nen Pflich­ten­heft beschrie­be­nen Leis­tun­gen. Eben­so erbringt NOMITO grund­sätz­lich kei­ne Min­der­leis­tun­gen im Ver­hält­nis zu den im vom Kun­den abge­nom­me­nen Pflich­ten­heft beschrie­be­nen Leis­tun­gen. Wird das Pflich­ten­heft vom Kun­den abge­nom­men, gel­ten die dort beschrie­be­nen Leis­tun­gen als zwi­schen den Par­tei­en end­gül­tig ver­ein­bart. Jeg­li­che Abwei­chun­gen von den Inhal­ten des durch den Kun­den abge­nom­me­nen Pflich­ten­hefts bedür­fen schrift­li­cher Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen zwi­schen den Parteien.

3.6 Nach Abnah­me des Pflich­ten­hefts durch den Kun­den ent­wi­ckelt und pro­gram­miert NOMITO die Web­site bzw. den Online-Shop unter Beach­tung der ver­ein­bar­ten Vor­ga­ben. In die­sem Zusam­men­hang ver­pflich­tet sich NOMITO, die Web­site bzw. den Online-Shop und/oder ein­zel­ne Bestand­tei­le so zu pro­gram­mie­ren, dass die Umset­zung und evtl. dazu­ge­hö­ri­ge Unter­sei­ten ein Ant­wort­zeit­ver­hal­ten auf­wei­sen, das bei ver­gleich­ba­rer Inter­net-Anbin­dung und tech­ni­scher Aus­stat­tung der vom End­nut­zer zum Auf­ruf der Sei­ten ein­ge­setz­ten Hard- und Soft­ware dem Ant­wort­zeit­ver­hal­ten ande­rer Web­sites mit ver­gleich­ba­ren Inhal­ten und ver­gleich­ba­rem Umfang entspricht.

3.7 Vor­aus­set­zung für die Tätig­keit von NOMITO ist, dass der Kun­de sämt­li­che für die Umset­zung des Pro­jekts erfor­der­li­che Daten (Test­da­ten, Tex­te, Vor­la­gen, Gra­fi­ken etc.) und/oder Sys­tem­um­ge­bun­gen NOMITO zeit­nah und in geeig­ne­ter Form zur Ver­fü­gung stellt. Für Ver­zö­ge­run­gen und Ver­spä­tun­gen bei der Umset­zung von Pro­jek­ten, die durch eine ver­spä­te­te (not­wen­di­ge) Mit- bzw. Zuar­beit des Kun­den ent­ste­hen, ist NOMITO gegen­über dem Kun­den in kei­ner­lei Hin­sicht verantwortlich.

3.8 NOMITO stellt dem Kun­den neben dem Pflich­ten­heft einen Zeit- und Arbeits­plan zur Ver­fü­gung. Die Inhal­te und Vor­ga­ben die­ses Zeit- und Arbeits­plans wer­den Ver­trags­be­stand­teil, sofern der Kun­de nicht unver­züg­lich wider­spricht. NOMITO ver­pflich­tet sich, dem Kun­den die fer­ti­ge Web­site bzw. den Online-Shop oder Tei­le hier­von bis zum im Zeit- und Arbeits­plan genann­ten End­da­tum auf einem geeig­ne­ten Daten­trä­ger zu über­ge­ben und/oder per E‑Mail zu sen­den und/oder auf einen vom Kun­den vor­ge­ge­be­nen Ser­ver hoch­zu­la­den. Die Ein­zel­hei­ten der Über­ga­be bzw. des Uploads der fer­ti­gen Web­site bzw. des Online-Shop sind im Übri­gen Gegen­stand indi­vi­du­al­ver­trag­li­cher Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen den Parteien.

3.9 Nach Fer­tig­stel­lung der Web­site bzw. des Online-Shops und/oder ein­zel­ner Tei­le hier­von erhält der Kun­de von NOMITO umge­hend die Zugangs­da­ten, ggf. Doku­men­ta­tio­nen und/oder Hand­bü­cher ver­wen­de­ter (Dritt-)Module.

3.10 Nach voll­stän­di­ger Über­ga­be und/oder Upload bzw. Instal­la­ti­on der Web­site bzw. des Online-Shops oder Tei­len hier­von kann, je nach Umfang, eine zwei- bis acht­wö­chi­ge Test­pha­se ver­ein­bart wer­den. Der Kun­de hat wäh­rend der Test­pha­se auf­tre­ten­de Feh­ler gegen­über NOMITO schrift­lich anzu­zei­gen. NOMITO wird sich bemü­hen, die Feh­ler fach­ge­recht zu kor­ri­gie­ren. Zu die­sem Zwe­cke darf NOMITO vor­über­ge­hen­de Work­arounds bereit­stel­len. Die Test­pha­se kann bei ent­spre­chen­dem Bedarf indi­vi­du­al­ver­trag­lich ange­mes­sen ver­län­gert oder ver­kürzt wer­den. Stellt der Kun­de nach Abschluss der Test­pha­se kei­ne wesent­li­chen Feh­ler mehr fest, wird er gegen­über NOMITO eine schrift­li­che Erklä­rung abge­ben, dass die fer­tig­ge­stell­te Web­site bzw. der Online-Shop in ver­trags­ge­mä­ßem Zustand erstellt wur­de (Abnah­me).

3.11 Die Ver­jäh­rungs­frist für Män­gel­an­sprü­che beträgt – abwei­chend von § 634a Abs. 1 BGB – 12 Monate.

3.12 Die Ver­gü­tung für die Tätig­keit von NOMITO ist Gegen­stand einer indi­vi­du­al­ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Par­tei­en. Im Übri­gen fin­den die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten Anwendung.

3.13 Nach Fer­tig­stel­lung der Web­site bzw. des Online-Shops und/oder ein­zel­ner Tei­le hier­von kann NOMITO dem Kun­den War­tungs- und Pfle­ge­leis­tun­gen in Bezug auf die Web­site bzw. den Online-Shop anbie­ten. Jedoch ist weder NOMITO zu einem sol­chen Ange­bot ver­pflich­tet noch muss der Kun­de die wei­ter­ge­hen­den Leis­tungs­an­ge­bo­te von NOMITO in Anspruch neh­men. Ent­spre­chen­de Ver­ein­ba­run­gen sind aus­schließ­lich Gegen­stand von Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen. Wer­den kei­ne zusätz­li­chen War­tungs- und Pfle­ge­leis­tun­gen zwi­schen den Par­tei­en ver­ein­bart, ist nach Abmah­ne allein der Kun­de für die tech­ni­sche Instand­hal­tung und Aktua­li­tät der Web­site bzw. des Online-Shops ver­ant­wort­lich. NOMITO haf­tet gegen­über dem Kun­den nicht für even­tu­el­le Sicher­heits­lü­cken, die durch die Ver­wen­dung ver­al­te­ter Soft­ware von Drit­ten zu rechts­wid­ri­gen Zwe­cken aus­ge­nutzt wer­den (Hack­ing).

3.14 Sofern nichts ande­res ver­ein­bart wur­de, erteilt der Kun­de NOMITO aus­drück­lich die Erlaub­nis, das Pro­jekt zum Zwe­cke der Eigen­wer­bung (Referenzen/Portfolio) in ange­mes­se­ner Wei­se öffent­lich darzustellen.

4. Webseitenerstellung mit Hilfe agiler Methoden

4.1 Die­ser Para­graph gilt für die Web­sei­ten­er­stel­lung mit Hil­fe agi­ler Metho­den (ohne Las­ten- und Pflich­ten­heft). Sofern kei­ne abwei­chen­den Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen getrof­fen wur­den, erfolgt die Web­sei­ten­er­stel­lung auf Grund­la­ge agi­ler Metho­den. Sofern aus­drück­lich die Web­sei­ten­er­stel­lung unter Ein­schluss eines Las­ten- und Pflich­ten­hefts ver­ein­bart wur­de, gilt die vor­an­ge­gan­ge­ne Zif­fer anstel­le des vor­lie­gen­den Para­gra­phen. Die übri­gen Rege­lun­gen die­ser AGB blei­ben unbe­rührt. SEO-Opti­mie­rung wird nur geschul­det, wenn sie aus­drück­lich ver­ein­bart wurde.

4.2 Gegen­stand von Web­site-Erstel­lungs­ver­trä­gen zwi­schen NOMITO und sei­nen Kun­den ist grund­sätz­lich die Ent­wick­lung neu­er Web­sei­ten oder die Erwei­te­rung bestehen­der Web­sei­ten (z.B. Ein­bin­den neu­er Schnitt­stel­len oder Pro­gram­mie­rung neu­er Online-Anwen­dun­gen) unter Beach­tung der tech­ni­schen und/oder gestal­te­ri­schen Vor­ga­ben des Kun­den. Zwi­schen den Par­tei­en geschlos­se­ne Web­site-Erstel­lungs­ver­trä­ge sind Werk­ver­trä­ge im Sin­ne vom §§ 631 ff. BGB.

4.3 Die im Ein­zel­nen ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen erge­ben sich aus dem zwi­schen NOMITO und dem Kun­den indi­vi­du­ell abge­schlos­se­nen Ver­trag. Hier­zu stellt der Kun­de bei NOMITO zunächst eine Anfra­ge mit einer mög­lichst genau­en Beschrei­bung der von ihm gewünsch­ten Web­sei­ten-Inhal­te (gestal­te­ri­sche Inhal­te wie Bil­der, Lay­outs, Logos u.Ä. sind vom Kun­den fest­zu­le­gen und zur Ver­fü­gung zu stel­len). Die­se Anfra­ge stellt eine Auf­for­de­rung zur Abga­be eines Ange­bots durch NOMITO dar. NOMITO wird die in der Anfra­ge beschrie­be­nen Vor­stel­lun­gen des Kun­den nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen auf Voll­stän­dig­keit, Geeig­ne­t­heit, Ein­deu­tig­keit, Rea­li­sier­bar­keit und Wider­spruchs­frei­heit prü­fen und auf Grund­la­ge der aus der Kun­den­an­fra­ge her­vor­ge­hen­den Wün­sche ein Ange­bot erstel­len. Erst durch die Annah­me des Ange­bots durch den Kun­den kommt ein Ver­trag zwi­schen NOMITO und dem Kun­den zustande.

4.4 Die Prü­fung oder Beschaf­fung von Rech­ten, die Beschaf­fung von Tools (z.B. Sta­tis­tik) oder Zer­ti­fi­ka­ten (z.B. SSL / TLS) oder die Über­las­sung einer Entwicklungs‑, Anwen­dungs- oder sons­ti­gen Doku­men­ta­ti­on sind von NOMITO nur dann zu erbrin­gen, soweit dies indi­vi­du­al­ver­trag­lich aus­drück­lich ver­ein­bart ist.

4.5 Der Kun­de kann jeder­zeit auf die Ent­wick­lungs­sei­te zugrei­fen und Kun­den­wün­sche ein­brin­gen, soweit die­se vom ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Leis­tungs­um­fang gedeckt sind. Der­ar­ti­ge Anpas­sun­gen wer­den Bestand­teil des ursprüng­li­chen Ver­trags, wenn bei­de Ver­trags­par­tei­en in Text­form (d.h. z.B. per Email, o.Ä.) zustim­men. Im Übri­gen ist NOMITO nur zur Her­stel­lung der im Ver­trag auf­ge­lis­te­ten Funktionen/Positionen bzw. zur Erbrin­gung der ver­ein­bar­ten Dienst­leis­tung (z.B. War­tung) ver­pflich­tet. Dar­über­hin­aus­ge­hen­de Leis­tun­gen müs­sen geson­dert ver­ein­bart und ver­gü­tet werden.

4.6 Das Ange­bot von NOMITO ent­hält in der Regel eine „Mus­ter­sei­te“ oder einen „Web-Ent­wurf“, deren For­mat und Inhal­te von NOMITO nach frei­em Ermes­sen aus­ge­wählt wer­den; es besteht kein Anspruch auf bestimm­te gestal­te­ri­sche Ele­men­te oder Funk­tio­nen. Sofern eine Eini­gung auf Grund­la­ge der „Mus­ter­sei­te“ oder des „Web-Ent­wurfs“ nicht mög­lich ist, kommt kein Ver­trag zustan­de; der poten­zi­el­le Kun­de hat in die­sem Fall kei­nen Anspruch auf Her­aus­ga­be der „Mus­ter­sei­te“ oder des „Web-Ent­wurfs “ oder der dazu­ge­hö­ri­gen Quell­codes, Kopien o. Ä.. Beim Kun­den ver­blei­ben­de Kopien sind zu löschen oder an NOMITO herauszugeben.

4.7 Sobald die Web­sei­te fer­tig­ge­stellt wur­de, wird NOMITO den Kun­den zur Abnah­me der Web­sei­te auffordern.

4.8 Vor­aus­set­zung für die Tätig­keit von NOMITO ist, dass der Kun­de sämt­li­che für die Umset­zung des Pro­jekts erfor­der­li­che Daten (Tex­te, Vor­la­gen, Gra­fi­ken etc.) NOMITO vor Auf­trags­be­ginn voll­stän­dig in geeig­ne­ter Form zur Ver­fü­gung stellt. Kommt der Kun­de die­ser Ver­pflich­tung nicht nach, kann NOMITO dem Kun­den den hier­durch ent­ste­hen­den Zeit­auf­wand in Rech­nung stellen.

4.9 Nach Fer­tig­stel­lung und Abnah­me der Web­site und/oder ein­zel­ner Tei­le hier­von erhält der Kun­de von NOMITO – sofern vor­han­den und indi­vi­du­al­ver­trag­lich ver­ein­bart – umge­hend per E‑Mail sämt­li­che Zugangs­da­ten, Gra­fi­ken, Quell­codes, ggf. Doku­men­ta­tio­nen und/oder Hand­bü­cher ver­wen­de­ter (Dritt-)Module sowie ggf. Entwicklungsdokumentationen.

4.10 Die Ver­gü­tung für die Web­site-Erstel­lung ist Gegen­stand einer indi­vi­du­al­ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Par­tei­en. Im Übri­gen fin­den die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten Anwendung.

4.11 Sofern der Kun­de für die neue Web­site kei­ne Hos­ting-Dienst­leis­tun­gen von NOMITO, son­dern von Dritt­an­bie­tern in Anspruch nimmt, über­nimmt NOMITO kei­ne Ver­ant­wor­tung für die jewei­li­gen Ser­ver und deren Kon­fi­gu­ra­ti­on, die Daten­lei­tun­gen und/oder die Abruf­bar­keit der Website.

5. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

5.1 Nach Fer­tig­stel­lung der Web­site und / oder ein­zel­ner Tei­le hier­von kann NOMITO dem Kun­den War­tungs- und Pfle­ge­leis­tun­gen in Bezug auf die Web­site anbie­ten. NOMITO kann auch die War­tung von Dritt­web­sei­ten anbie­ten. Jedoch ist weder NOMITO zu einem sol­chen Ange­bot ver­pflich­tet noch muss der Kun­de die wei­ter­ge­hen­den Leis­tungs­an­ge­bo­te von NOMITO in Anspruch neh­men. Ent­spre­chen­de Ver­ein­ba­run­gen sind aus­schließ­lich Gegen­stand von Individualabsprachen.

5.2 Inhalt der War­tungs­ver­trä­ge ist die Besei­ti­gung von Funk­ti­ons­stö­run­gen sowie die anlass­be­zo­ge­ne Aktua­li­sie­rung der Web­sei­te für gän­gi­ge Web­brow­ser in ihrer jeweils aktu­el­len Ver­si­on. Wei­te­re Details, wie z.B. regel­mä­ßi­ge War­tun­gen, kön­nen ggf. indi­vi­du­al­ver­trag­lich ver­ein­bart werden.

5.3 Vor­aus­set­zung für die War­tung ist, dass die zu war­ten­den Inhal­te mit den Sys­te­men von NOMITO kom­pa­ti­bel sind. Die Kom­pa­ti­bi­li­tät kann ins­be­son­de­re durch ver­al­te­te Kom­po­nen­ten der zu war­ten­den Inhal­te oder durch eigen­mäch­ti­ge Ände­run­gen von Sei­ten des Kun­den beein­träch­tigt wer­den. Soll­te die Kom­pa­ti­bi­li­tät nicht gewähr­leis­tet sein, muss der Kun­de die­se selbst­stän­dig her­stel­len (z.B. durch ent­spre­chen­de Updates) oder NOMITO geson­dert mit der Her­stel­lung der Kom­pa­ti­bi­li­tät beauftragen.

5.4 NOMITO haf­tet nicht für Funk­ti­ons­stö­run­gen und Inkom­pa­ti­bi­li­tä­ten, die durch eigen­mäch­ti­ge Ände­run­gen des Kun­den ver­ur­sacht wur­den oder auf sons­ti­gen Feh­lern beru­hen, die nicht im Ver­ant­wor­tungs­be­reich von NOMITO lie­gen; die Vor­schrif­ten unter „Haf­tung und Frei­stel­lung“ blei­ben hier­von unberührt.

5.5 Die War­tung umfasst, vor­be­halt­lich abwei­chen­der Ver­ein­ba­run­gen, nur die tech­ni­sche nicht jedoch die inhalt­li­che Aktua­li­sie­rung der Web­sei­te. NOMITO schul­det ins­be­son­de­re nicht die Aktua­li­sie­rung des Impres­sums oder der Datenschutzerklärung.

6. Content-Marketing

6.1 NOMITO bie­tet sei­nen Kun­den ein pro­fes­sio­nel­les Con­tent Mar­ke­ting (Texterstellung/Copywriting) an, wobei sich die Abrech­nung und Dau­er der Beauf­tra­gung nach den Vor­ga­ben des ange­nom­me­nen Ange­bo­tes richtet.

6.2 Die Inhal­te der Tex­te rich­ten sich nach den Vor­ga­ben des Kun­den. Sobald der ver­ein­bar­te Text fer­tig­ge­stellt wur­de, wird NOMITO die erstell­ten Tex­te zur Durch­sicht und Frei­ga­be über­sen­den. Soweit nichts Ande­res ver­ein­bart, steht dem Kun­den das Recht auf zwei Kor­rek­tur- bzw. Ände­rungs­schlei­fen zu. Rekla­ma­tio­nen hin­sicht­lich der sti­lis­ti­schen Gestal­tung oder die Ein­bin­dung neu­er Infor­ma­tio­nen in den Text sind nach der zwei­ten Ände­rungs­schlei­fe grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Wünscht der Kun­de dar­über hin­aus wei­te­re Ände­run­gen, so hat er die Mehr­kos­ten zu tragen.

6.3 Sofern NOMITO mit der Ein­bin­dung der Tex­te in öffent­li­chen Medi­en (z.B. Online oder Print­me­di­en) beauf­tragt wur­de, wird NOMITO nur Tex­te zu publi­zie­ren, die vom Kun­den frei­ge­ge­ben wor­den sind. Für Feh­ler, die nach der Frei­ga­be ent­deckt wer­den, haf­tet NOMITO aus­schließ­lich nach Maß­ga­be der Vor­schrif­ten unter der Über­schrift „Haf­tung / Freistellung“.

7. Webhosting und Domainregistrierung

7.1 NOMITO bie­tet sei­nen Kun­den – ins­be­son­de­re als Zusatz­op­ti­on im Rah­men der Web­site-Erstel­lung – auch Hos­ting- und Domain­re­gis­trie­rungs­leis­tun­gen an. Der spe­zi­fi­sche Leis­tungs­um­fang (Domain­re­gis­trie­rung, Spei­cher­platz, Zer­ti­fi­ka­te etc.) ist Gegen­stand indi­vi­du­el­ler Ver­ein­ba­run­gen zwi­schen den Par­tei­en. NOMITO ist berech­tigt, Leis­tun­gen Drit­ter in jed­we­der Form im Zusam­men­hang mit der Aus­füh­rung von Hos­ting­leis­tun­gen in Anspruch zu nehmen.

7.2 Sofern nicht anders ver­ein­bart, über­nimmt NOMITO im Fal­le einer Beauf­tra­gung als Hos­ter die Admi­nis­tra­ti­on und Ver­wal­tung der Daten. Der Kun­de erhält grund­sätz­lich kei­nen Zugang zum Admi­nis­tra­ti­ons­ba­ckend des Hostingsystems.

7.3 Die Ver­füg­bar­keit der von NOMITO zum Zwe­cke des Hos­tings ver­wen­de­ten Ser­ver liegt bei min­des­tens 99% im Jah­res­mit­tel. Hier­von aus­ge­nom­men sind die­je­ni­gen Zei­ten, inner­halb derer die Ser­ver auf­grund durch von NOMITO nicht beein­fluss­ba­rer Ereig­nis­se nicht erreich­bar sind (Höhe­re Gewalt, Hand­lun­gen Drit­ter, Tech­ni­sche Pro­ble­me etc.).

7.4 Sofern nicht anders ver­ein­bart, besteht kein Anspruch des Kun­den auf die Zuwei­sung einer fes­ten IP-Adres­se für sei­ne Inter­net­prä­senz. Tech­nisch oder recht­lich beding­te Ände­run­gen sind jeder­zeit mög­lich und blei­ben vorbehalten.

7.5 Der Kun­de ist ver­pflich­tet, sei­ne Pass­wör­ter und sons­ti­gen Zugangs­da­ten – sofern ihm sol­che von NOMITO zur Ver­fü­gung gestellt wur­den – nicht an Drit­te wei­ter­zu­ge­ben und regel­mä­ßig zu ändern. Für even­tu­el­len Miss­brauch durch Drit­te ist der Kun­de selbst ver­ant­wort­lich, soweit er die­sen zu ver­tre­ten hat.

7.6 Der Kun­de ist ver­pflich­tet, regel­mä­ßi­ge Siche­rungs­ko­pien sei­ner gehos­te­ten Daten zu erstel­len. Ist der Kun­de hier­zu nicht in der Lage, hat er NOMITO oder ande­re hier­zu fach­lich geeig­ne­te Drit­te mit der Siche­rung zu beauf­tra­gen. Für even­tu­el­le Daten­ver­lus­te, die auf­grund man­geln­der Daten­si­che­rung ent­ste­hen, haf­tet der Kun­de selbst.

7.7 Nimmt der Kun­de Domain­re­gis­trie­rungs­leis­tun­gen von NOMITO in Anspruch, gilt ergän­zend folgendes:

7.7.1 Das zur Regis­trie­rung der jewei­li­gen Domain erfor­der­li­che Ver­trags­ver­hält­nis kommt direkt zwi­schen dem Kun­den und der jewei­li­gen Domain­ver­ga­be­stel­le bzw. dem jewei­li­gen Regis­trar zustan­de. NOMITO wird im Ver­hält­nis zwi­schen Kun­de und Ver­ga­be­stel­le ledig­lich als Ver­mitt­le­rin tätig, ohne eige­nen Ein­fluss auf die Ver­ga­be der Domain zu haben.

7.7.2 Der Kun­de trägt die vol­le Ver­ant­wor­tung dafür, dass die von ihm gewünsch­te Domain kei­ne Rech­te Drit­ter ver­letzt. Eine Über­prü­fung der Domain ist nicht geschuldet.

7.7.3 Für die Regis­trie­rung von Domains gel­ten ergän­zend die jewei­li­gen Bedin­gun­gen der ein­zel­nen Ver­ga­be­stel­len. NOMITO wird den Kun­den im Fal­le einer beab­sich­tig­ten Regis­trie­rung auf even­tu­el­le Beson­der­hei­ten hinweisen.

8. Print

8.1 Gegen­stand von Design­ver­trä­gen im Print­be­reich zwi­schen NOMITO und sei­nen Kun­den ist grund­sätz­lich die Ent­wick­lung der für Print­pro­duk­te gestal­te­ri­schen Vor­ga­ben des Kun­den (z.B. Aus­ge­stal­tung von Ban­nern, Post­gra­fi­ken, Pla­ka­ten, Fly­ern, KFZ- oder Schau­fens­ter­be­kle­bun­gen, Tex­ti­li­en oder Logo-Ent­wür­fen). Zwi­schen den Par­tei­en geschlos­se­ne Design­ver­trä­ge sind Werk­ver­trä­ge im Sin­ne vom § 631 ff. BGB. Ein abwei­chen­der Leis­tungs­um­fang kann zwi­schen den Par­tei­en indi­vi­du­al­ver­trag­lich ver­ein­bart werden.

8.2 Die im Ein­zel­nen ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen erge­ben sich aus dem zwi­schen NOMITO und dem Kun­den indi­vi­du­ell geschlos­se­nen Ver­trag. Hier­zu stellt der Kun­de bei NOMITO zunächst eine Anfra­ge mit einer mög­lichst genau­en Beschrei­bung der von ihm gewünsch­ten Design­leis­tun­gen. Die­se Anfra­ge stellt eine Auf­for­de­rung zur Abga­be eines Ange­bots durch NOMITO dar. NOMITO wird die in der Anfra­ge beschrie­be­nen Vor­stel­lun­gen des Kun­den nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen auf Voll­stän­dig­keit, Geeig­ne­t­heit (mit Aus­nah­me der recht­li­chen Geeig­ne­t­heit, ins­be­son­de­re auf die Rech­te von Drit­ten), Ein­deu­tig­keit, Rea­li­sier­bar­keit und Wider­spruchs­frei­heit prü­fen und auf Grund­la­ge der aus der Kun­den­an­fra­ge her­vor­ge­hen­den Wün­sche ein Ange­bot erstel­len. Erst durch die Annah­me des Ange­bots durch den Kun­den kommt ein Ver­trag zwi­schen NOMITO und dem Kun­den zustande.

8.3 Nach Abschluss des Ver­tra­ges wer­den die Anfor­de­run­gen des Kun­den bei Bedarf in einem wei­te­ren Brie­fing bespro­chen und die Vor­ga­ben kon­kre­ti­siert. Zu die­sem Zeit­punkt kön­nen Kun­den­wün­sche ein­ge­bracht wer­den, sofern sie vom ursprüng­lich ver­ein­bar­ten Leis­tungs­um­fang gedeckt sind. Sofern erfor­der­lich besteht die Mög­lich­keit eines Rebrie­fings vor Fer­ti­gung des Leis­tungs­ge­gen­stands. Anpas­sun­gen wer­den Bestand­teil des ursprüng­li­chen Ver­trags, wenn bei­de Ver­trags­par­tei­en in Text­form zustim­men. Im Übri­gen ist NOMITO nur zur Her­stel­lung der im Ver­trag auf­ge­lis­te­ten Posi­tio­nen ver­pflich­tet. Dar­über­hin­aus­ge­hen­de Leis­tun­gen müs­sen geson­dert ver­ein­bart und ver­gü­tet werden.

8.4 Sobald der ver­ein­bar­te Leis­tungs­ge­gen­stand fer­tig­ge­stellt wur­de, wird NOMITO den Kun­den zur Abnah­me des Werks auffordern.

8.5 Soweit nichts ande­res ver­ein­bart, steht dem Kun­den das Recht auf zwei Kor­rek­tur­schlei­fen zu. Rekla­ma­tio­nen hin­sicht­lich der künstlerischen Gestal­tung sind grund­sätz­lich aus­ge­schlos­sen. Wünscht der Kun­de dar­über hin­aus wei­te­re Ände­run­gen, so hat er die Mehr­kos­ten zu tragen.

8.6 Vor­aus­set­zung für die Tätig­keit von NOMITO ist, dass der Kun­de sämt­li­che für die Umset­zung des Pro­jekts erfor­der­li­che Daten (Tex­te, Vor­la­gen, Gra­fi­ken etc.) NOMITO vor Auf­trags­be­ginn voll­stän­dig und in geeig­ne­ter Form zur Ver­fü­gung stellt. Für Ver­zö­ge­run­gen und Ver­spä­tun­gen bei der Umset­zung von Pro­jek­ten, die durch eine ver­spä­te­te (not­wen­di­ge) Mit- bzw. Zuar­beit des Kun­den ent­ste­hen, ist NOMITO gegen­über dem Kun­den in kei­ner­lei Hin­sicht ver­ant­wort­lich. Kommt der Kun­de die­ser Ver­pflich­tung nicht nach, kann NOMITO dem Kun­den den hier­durch ent­ste­hen­den Zeit­auf­wand in Rech­nung stellen.

8.7 Die Ver­gü­tung ist Gegen­stand einer indi­vi­du­al­ver­trag­li­chen Ver­ein­ba­rung zwi­schen den Par­tei­en. Im Übri­gen fin­den die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten Anwendung.

8.8 Soweit ver­trag­lich nicht anders ver­ein­bart und vom Ver­trags­zweck nicht anders zu erwar­ten, schul­det NOMITO bei der Erstel­lung von Print­pro­duk­ten neben den ver­trag­lich ver­ein­bar­ten Leis­tungs­ge­gen­stän­den nur die Über­ga­be einer Druck­da­tei (z.B. PDF, JPG oder PNG). Der Kun­de hat kei­nen Anspruch auf Her­aus­ga­be einer bear­beit­ba­ren Datei (z.B. Word, Inde­sign, Illus­tra­tor o.ä.).

9. SEO-Marketing und SEA-Kampagnen

9.1 NOMITO bie­tet sei­nen Kun­den u.a. Dienst­leis­tun­gen im Bereich SEO-Mar­ke­ting an. Im Rah­men der Leis­tungs­er­brin­gung schul­det NOMITO aus­schließ­lich die Durch­füh­rung von Maß­nah­men, die nach sei­nen eige­nen Erfah­rung das Such­ma­schi­nen-Ran­king posi­tiv beein­flus­sen kön­nen oder vom Auf­trag­ge­ber aus­drück­lich ange­ord­net wer­den. Hier­bei han­delt es sich um eine Dienst­leis­tung im Sin­ne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimm­tes Ergeb­nis (z.B. Ver­kaufs­zah­len) wird im Rah­men der SEO-Dienst­leis­tun­gen dage­gen nur dann geschul­det, wenn die­ses aus­drück­lich zuge­si­chert wur­de. Mar­ke­ting-Leis­tun­gen kön­nen von bei­den Ver­trags­par­tei­en mit einer Kün­di­gungs­frist von einem (1) Mona­ten wie­der abbe­stellt werden.

9.2 NOMITO bie­tet sei­nen Kun­den fer­ner Dienst­leis­tun­gen im Bereich von SEA-Kam­pa­gnen an. Im Rah­men der Leis­tungs­er­brin­gung schul­det NOMITO aus­schließ­lich die Unter­brei­tung von Vor­schlä­gen bzgl. wer­be­wirk­sa­mer Key­words und nach Frei­ga­be des Kun­den die Durch­füh­rung der Maß­nah­me (Schal­tung von Wer­be­an­zei­gen). Hier­bei han­delt es sich um Dienst­leis­tun­gen im Sin­ne von §§ 611 ff. BGB. Ein bestimm­tes Ergeb­nis (z.B. ein bestimm­tes Ran­king in der Goog­le Tref­fer­lis­te) wird im Rah­men von SEA-Dienst­leis­tun­gen nicht geschul­det, es sei denn, dies wur­de aus­drück­lich zuge­si­chert. NOMITO hat neben dem Anspruch auf Ver­gü­tung der Dienst­leis­tung einen Anspruch auf Auf­wen­dungs­er­satz im Hin­blick auf die kos­ten­pflich­ti­gen Anzei­gen gegen­über dem Kun­den. NOMITO trifft nicht die Ver­pflich­tung die Recht­mä­ßig­keit von Key­words zu über­prü­fen. NOMITO unter­brei­tet dem Kun­den Vor­schlä­ge bzgl. der Buchung von Key­words. Die recht­li­che Prü­fung ins­be­son­de­re auf die Mar­ken­rech­te Drit­ter und Frei­ga­be der Key­words obliegt dem Kun­den vor Durch­füh­rung der Kampagne.

10. Social Media Marketing

10.1 NOMITO stellt sei­nen Kun­den unter ande­rem die tech­ni­sche Unter­stüt­zung bei der Erstel­lung und / oder Betreu­ung von Social-Media-Prä­sen­zen zur Ver­fü­gung. Sofern der Kun­de die­se Leis­tun­gen in Anspruch nimmt, schul­det der Anbie­ter aus­schließ­lich die tech­ni­sche Erstel­lung der Social-Media-Pages und / oder das tech­ni­sche Ein­pfle­gen der vom Kun­den zur Ver­fü­gung zu stel­len­den Inhalte

10.2 Die Aus­wahl der Inhal­te (Bil­der, Tex­te, Vide­os, Impres­sen etc.), obliegt allein dem Kun­den. NOMITO wird die­se Inhal­te nicht auf ihre inhalt­li­che oder recht­li­che Rich­tig­keit prü­fen. Inso­weit wird aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass NOMITO nicht berech­tigt ist, den Kun­den recht­lich zu bera­ten. Soll­te er in Ein­zel­fäl­len den­noch fest­stel­len, dass die vom Kun­den bereit­ge­stell­ten Inhal­te gegen gel­ten­des Recht ver­sto­ßen, kann er das Ein­stel­len sol­cher Inhal­te verweigern.

10.3 Neben der Erstel­lung einer Unter­neh­mens­sei­te kann auch das Pos­ten im Namen und unter des­sen Namen ver­ein­bart wer­den. NOMITO ist in der inhalt­li­chen Aus­ge­stal­tung frei, sofern es kei­ne Vor­ga­ben des Kun­den gibt. Es besteht kei­ne Ver­pflich­tung auf Posts von Drit­ten zu reagie­ren oder die­se zu über­wa­chen. Dies unter­steht der Ver­ant­wor­tung des Kun­den als Betrei­ber. Dienst­an­bie­ter im Sin­ne des § 10 TMG ist allein der Kun­de. Details sind invi­du­al­ver­trag­lich zu regeln.

10.4 NOMITO ist im Rah­men der Betreu­ung der Social-Media-Sei­ten ledig­lich der Auf­trags­ver­ar­bei­ter des Kunden.

11. Preise und Vergütung

11.1 Ent­gel­te für lau­fen­de Dienst­leis­tun­gen wer­den auf Stun­den­ba­sis je ange­fan­ge­ne 15 Minu­ten abge­rech­net und in Rech­nung gestellt. Im Fal­le eines Werk­ver­trags (z.B.Webseitenerstellung) ist die NOMITO berech­tigt, Abschlags­zah­lun­gen im Sin­ne des § 632a BGB zu ver­lan­gen. Abwei­chen­de Indi­vi­du­al­ver­ein­ba­run­gen blei­ben unberührt.

11.2 Ein Skon­to wird nicht gewährt. Im Übri­gen fin­den die gesetz­li­chen Vor­schrif­ten Anwendung.

11.3 NOMITO ist berech­tigt, sei­ne Prei­se regel­mä­ßig in dem Umfang anzu­pas­sen, in dem sei­ne eige­nen Kos­ten für die Erbrin­gung der Dienst­leis­tung stei­gen. Bestehen­de Kun­den wer­den über die Preis­an­pas­sung spä­tes­tens einen Monat vor Inkraft­tre­ten der Ände­rung per E‑Mail benach­rich­tigt. Sofern der Kun­de nicht inner­halb der in der Ände­rungs­mit­tei­lung gesetz­ten Frist wider­spricht, gilt sei­ne Zustim­mung zur Ände­rung als erteilt. Die Benach­rich­ti­gung über die beab­sich­tig­te Preis­an­pas­sung wird auf die Frist und die Fol­gen des Wider­spruchs oder sei­nes Aus­blei­bens hin­wei­sen. Sofern der Kun­de mit der Preis­an­pas­sung nicht ein­ver­stan­den ist, kann er das Abon­ne­ment zum Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens der Preis­an­pas­sung außer­or­dent­lich kündigen.

12. Abnahme

12.1 Soweit eine Werk­leis­tung ver­ein­bart wur­de, kann die NOMITO ver­lan­gen, dass die Abnah­me in Schrift­form erfolgt; die schrift­li­che Abnah­me ist nur geschul­det, wenn NOMITO den Kun­den hier­zu auf­for­dert. Die Abnah­me­be­stim­mun­gen des Bür­ger­li­chen Gesetz­bu­ches blei­ben im Übri­gen unbe­rührt. Die Abnah­me­frist im Sin­ne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mit­tei­lung über die Fer­tig­stel­lung des Werks fest­ge­legt, sofern im Ein­zel­fall auf­grund beson­de­rer Umstän­de nicht eine län­ge­re Abnah­me­frist erfor­der­lich ist, die NOMITO dem Kun­den in die­sem Fall geson­dert mit­tei­len wird. Sofern sich der Kun­de inner­halb die­ser Frist nicht äußert oder die Abnah­me nicht wegen eines Man­gels ver­wei­gert, gilt das Werk als abgenommen.

Bei Ihrer Kon­takt­auf­nah­me mit uns per E‑Mail wer­den die von Ihnen mit­ge­teil­ten Daten (Ihre E‑Mail-Adres­se, ggf. Ihr Name und Ihre Tele­fon­num­mer) von uns gespei­chert, um Ihre Fra­gen zu beant­wor­ten. Die in die­sem Zusam­men­hang anfal­len­den Daten löschen wir, nach­dem die Spei­che­rung nicht mehr erfor­der­lich ist, oder schrän­ken die Ver­ar­bei­tung ein, falls gesetz­li­che Auf­be­wah­rungs­pflich­ten bestehen.

Die Daten­ver­ar­bei­tung zum Zwe­cke der Kon­takt­auf­nah­me mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grund­la­ge Ihrer frei­wil­lig erteil­ten Einwilligung.

13. Mängelgewährleistung

Ein unwe­sent­li­cher Man­gel begrün­det kei­ne Män­gel­an­sprü­che. Die Wahl der Art der Nach­er­fül­lung liegt bei NOMITO. Die Ver­jäh­rungs­frist für Män­gel und sons­ti­ge Ansprü­che beträgt ein (1) Jahr; die­se Ver­jäh­rungs­ver­kür­zung gilt nicht für Ansprü­che, die aus Vor­satz, gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder aus der Ver­let­zung von Leib, Leben oder Gesund­heit durch die NOMITO resul­tie­ren. Die Ver­jäh­rung beginnt nicht erneut, sofern im Rah­men der Män­gel­haf­tung eine Ersatz­lie­fe­rung erfolgt. Im Übri­gen bleibt die gesetz­li­che Män­gel­ge­währ­leis­tung unberührt.

14. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vor­be­halt­lich abwei­chen­der Bestim­mun­gen in und außer­halb die­ser AGB haben Dau­er­schuld­ver­hält­nis­se (z. B. War­tungs­ver­trä­ge und Web­hos­ting­ver­trä­ge) eine Min­dest­lauf­zeit von 12 Mona­ten. Die Kün­di­gungs­frist beträgt 3 Mona­te. Wird der Ver­trag nicht frist­ge­recht zum Lauf­zeit­ende gekün­digt ver­län­gert er sich auto­ma­tisch um wei­te­re 12 Mona­te. Das Recht zur außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung aus wich­ti­gem Grund bleibt unberührt.

15. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

15.1 NOMITO räumt dem Kun­den – nach voll­stän­di­ger Bezah­lung des Auf­trags durch den Kun­den – an den ent­spre­chen­den Arbeits­er­geb­nis­sen und/oder den jewei­li­gen Quell­codes im Zeit­punkt ihrer Ent­ste­hung grund­sätz­lich ein ein­fa­ches Nut­zungs­recht ein. Wei­ter­ge­hen­de Rech­te kön­nen zwi­schen den Par­tei­en mit­tels einer indi­vi­du­al­ver­trag­li­chen Eini­gung ver­ein­bart werden.

15.2 Sofern nichts Abwei­chen­des ver­ein­bart wur­de, erteilt der Kun­de NOMITO aus­drück­lich die Erlaub­nis, das Pro­jekt zum Zwe­cke der Eigen­wer­bung (Referenzen/Portfolio) in ange­mes­se­ner Wei­se öffent­lich dar­zu­stel­len. Ins­be­son­de­re ist NOMITO dazu berech­tigt, mit der Geschäfts­be­zie­hung zu dem Kun­den zu wer­ben und auf allen erstell­ten Wer­be­mit­teln und bei allen Wer­be­maß­nah­men auf sich als Urhe­ber hin­zu­wei­sen, ohne dass dem Kun­den dafür ein Ent­gelt­an­spruch zusteht.

15.3 Fer­ner ist die NOMITO berech­tigt, sei­nen Namen mit Ver­lin­kung in ange­mes­se­ner Wei­se im Foo­ter und im Impres­sum der von ihr erstell­ten Webseite(n) zu plat­zie­ren, ohne dass dem Kun­den hier­für ein Ent­gelt­an­spruch zusteht.

16. Vertraulichkeit

NOMITO wird alle zu sei­ner Kennt­nis gelan­gen­den Geschäfts­vor­gän­ge, ins­be­son­de­re, aber nicht aus­schließ­lich, Druck­un­ter­la­gen, Lay­outs, Sto­ry­boards, Zah­len­ma­te­ri­al, Zeich­nun­gen, Ton­bän­der, Bil­der, Vide­os, DVD, CD-ROMs, inter­ak­ti­ve Pro­duk­te und sol­che ande­ren Unter­la­gen, wel­che Fil­me und/oder Hör­spie­le und/oder sons­ti­ge urhe­ber­recht­lich geschütz­te Mate­ria­li­en des Kun­den oder mit ihm ver­bun­de­nen Unter­neh­men ent­hal­ten, streng ver­trau­lich behan­deln. NOMITO ver­pflich­tet sich, die Geheim­hal­tungs­pflicht sämt­li­chen Ange­stell­ten und/oder Drit­ten (bspw. Lie­fe­ran­ten, Gra­fi­kern, Pro­gram­mie­rern, Film­pro­du­zen­ten, Ton­stu­di­os etc.), die Zugang zu den vor­be­zeich­ne­ten Geschäfts­vor­gän­gen haben, auf­zu­er­le­gen. Die Geheim­hal­tungs­pflicht gilt zeit­lich unbe­grenzt über die Dau­er die­ses Ver­tra­ges hinaus.

17. Haftung / Freistellung

17.1 Die Haf­tung von NOMITO für sämt­li­che Schä­den wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahr­läs­si­gen Ver­let­zung einer wesent­li­chen Ver­trags­pflicht („Kar­di­nal­pflicht“) haf­tet NOMITO jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Ver­trags­schluss vor­her­seh­ba­ren, ver­trags­ty­pi­schen Scha­den. Kar­di­nal­pflich­ten sind sol­che Pflich­ten, deren Erfül­lung die ord­nungs­ge­mä­ße Durch­füh­rung des Ver­trags über­haupt erst ermög­licht und auf deren Ein­hal­tung eine Par­tei regel­mä­ßig ver­trau­en darf. Die­se Haf­tungs­be­schrän­kung gilt nicht bei gro­ber Fahr­läs­sig­keit oder bei vor­sätz­li­chem Han­deln sowie im Fal­le zwin­gen­der gesetz­li­cher Haf­tung, ins­be­son­de­re bei Über­nah­me einer Garan­tie oder bei schuld­haf­ten Ver­let­zun­gen des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit. Die vor­ste­hen­de Haf­tungs­re­ge­lung gilt auch im Hin­blick auf die Haf­tung von NOMITO für sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen und gesetz­li­chen Vertreter.

17.2 Der Kun­de stellt NOMITO von jeg­li­chen Ansprü­chen Drit­ter frei, die gegen NOMITO auf­grund von Ver­stö­ßen des Kun­den gegen die­se AGB oder gegen gel­ten­des Recht gel­tend gemacht werden.

18. Schlussbestimmungen

18.1 Die zwi­schen NOMITO und den Kun­den geschlos­se­nen Ver­trä­ge unter­lie­gen dem mate­ri­el­len Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land unter Aus­schluss des UN-Kaufrechts.

18.2 Sofern der Kun­de Kauf­mann, juris­ti­sche Per­son des öffent­li­chen Rechts oder öffent­lich-recht­li­ches Son­der­ver­mö­gen ist, oder kei­nen all­ge­mei­nen Gerichts­stand in Deutsch­land hat, ver­ein­ba­ren die Par­tei­en den Sitz von NOMITO als Gerichts­stand für sämt­li­che Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trags­ver­hält­nis; aus­schließ­li­che Gerichts­stän­de blei­ben hier­von unberührt.

18.3 Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass bei der Beauf­tra­gung von Web­de­si­gnern und ande­ren Krea­ti­ven in der Regel eine Abga­be an die Künst­ler­so­zi­al­kas­se zu zah­len ist. Hier­bei han­delt es sich um eine gesetz­li­che Abga­be, die im „Gesetz über die Sozi­al­ver­si­che­rung der selbst­stän­di­gen Künst­ler und Publi­zis­ten“ (KSVG) fest­ge­schrie­ben ist. Die­se ist vom Kun­den selbst­stän­dig bei der Künst­ler­so­zi­al­kas­se zu mel­den. Auf Höhe und Umfang die­ser Abga­be hat die NOMITO kei­nen Ein­fluss. Die Mel­dung und Bezah­lung des Bei­trags obliegt allein dem Kunden.

18.4 NOMITO ist berech­tigt, die­se AGB aus sach­lich gerecht­fer­tig­ten Grün­den (z.B. Ände­run­gen in der Recht­spre­chung, Geset­zes­la­ge, Markt­ge­ge­ben­hei­ten oder der Geschäfts- oder Unter­neh­mens­stra­te­gie) und unter Ein­hal­tung einer ange­mes­se­nen Frist zu ändern. Bestands­kun­den wer­den hier­über spä­tes­tens zwei Wochen vor Inkraft­tre­ten der Ände­rung per E‑Mail benach­rich­tigt. Sofern der Bestands­kun­de nicht inner­halb der in der Ände­rungs­mit­tei­lung gesetz­ten Frist wider­spricht, gilt sei­ne Zustim­mung zur Ände­rung als erteilt. Im Fal­le des Wider­spruchs ist NOMITO berech­tigt, den Ver­trag zum Zeit­punkt des Inkraft­tre­tens der Ände­rung außer­or­dent­lich zu kün­di­gen. Die Benach­rich­ti­gung über die beab­sich­tig­te Ände­rung die­ser Nut­zungs­be­din­gun­gen wird auf die Frist und die Fol­gen des Wider­spruchs oder sei­nes Aus­blei­bens hinweisen.